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WINDSPORTREGELN

Sport auf dem Tempelhofer Feld

Normalerweise denkt man bei Windsport an Aktivitäten wie Windsurfen und Kite-Buggy-Fahren, die an Wasser und Strand gebunden sind. Einige dieser Sportarten werden jedoch seit der Öffnung des ehemaligen Flugfeldes auch auf dem „Wiesenmeer“ des Tempelhofer Feldes ausgeübt.
 

Damit die Windsportarten auf dem Tempelhofer Feld für alle Besucher*innen möglichst gefahrlos ausgeübt werden können, wurde Anfang 2016 unter Beteiligung von Vertreter*innen der Windsport-Community und anderen Bürger*innen ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet. Im Ergebnis wurden am 14. Mai 2016 die „Regeln für die Windsportarten auf dem Tempelhofer Feld“ eingeführt, die jede*r Windsportler*in mit Betreten des Tempelhofer Feldes neben der Allgemeinen Benutzungsordnung (AGB) zu beachten hat. Sie stellen einen ausgewogenen Interessensausgleich dar, der das Ausüben von Windsportarten auf dem Tempelhofer Feld ermöglicht, ohne andere Nutzer*innen unvertretbar zu gefährden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Zu den „Regeln für die Windsportarten auf dem Tempelhofer Feld“ gehören grundlegende Verhaltensweisen wie die allgemeine Rücksichtnahme auf andere. Sonstige Besucher*innen des Tempelhofer Feldes haben jederzeit Vorrang vor den Aktivitäten der Windsportler*innen. Zu den allgemeinen Regeln gehören auch das Einhalten anerkannter Sicherheitsabstände, das Vergrößern der Sicherheitsabstände bei Begegnung mit Kindern und Senior*innen, die Anpassung der Geschwindigkeit an die Besucher*innendichte, das Verbot des Überspringens/Überfliegens von Personen, das Beachten der Schutzmaßnahmen für den Natur- und Artenschutz sowie das Verbot des Ausübens der Windsportarten unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.

Individuelle Regeln für bestimmte Windsportarten

Weil sich herausgestellt hat, dass die unterschiedlichen Windsportarten ein unterschiedliches Gefährdungspotenzial haben, gelten für folgende Sportarten zusätzlich individuelle Regeln:

Streetkite Longboarding, Windskating und verwandte Windsportarten

Diese Windsportarten dürfen das Tempelhofer Feld grundsätzlich komplett nutzen. Insbesondere auf den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Abschnitten des Taxiways besteht die Verpflichtung zur erhöhten Rücksichtnahme bei hohem Besucher*innenaufkommen. Sollte es zu Konflikten mit den anderen Freizeit- und Erholungsnutzungen kommen, werden ggf. kurzfristig zeitliche Beschränkungen für diese Windsportarten auf dem Feld eingeführt. 2018 wurde die Sanierung einer Teilfläche des Taxiways im Bereich an der Oderstraße fertiggestellt. Diese Fläche bringt eine zusätzliche Entlastung, weil davon auszugehen ist, dass diese Fläche aufgrund der Windverhältnisse vermehrt von Streetkite Longboarding, Windskating und verwandten Windsportarten genutzt wird.

Groundhandling von Gleitschirmen und Stablenkdrachen

Beide Windsportarten dürfen das Tempelhofer Feld grundsätzlich komplett nutzen. Lediglich von April bis Juli gelten räumliche Einschränkungen zum Schutz der dann brütenden Feldlerchen. Groundhandling von Gleitschirmen und das Fliegen mit Stablenkdrachen dürfen in diesem Zeitraum nur auf der etwa 16 Hektar großen „Windsportwiese“ (s. Karte) im Nordwesten des Tempelhofer Feldes stattfinden.

Kitebuggy-Fahren  + Kite-Land-Boarding (KLB)

Beide Windsportarten dürfen zwei ausgewiesene Windsportbereiche (die „Windsportwiese“ im Nordwesten und die westliche Hälfte des südlichen Runways, s. Karte) nutzen. Die räumliche Beschränkung auf diese beiden Bereiche gilt in den besucherstarken Monaten März bis Oktober. In den besucherarmen Monaten November bis Februar darf das gesamte Tempelhofer Feld genutzt werden.

Windsportbereiche